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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gift Master (Stand 01.01.2022)


§ 1 Geltungsbereich, Form
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Kunde“).


(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige
künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.


(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Dienstleistung an ihn vorbehaltlos ausführen.


(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.


(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (zB Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, dh in Schrift- oder Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
 

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder
ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Produktvorschläge oder andere Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.


(2) Die Auftragserteilung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Auftragserteilung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von fünf Werktagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
 

(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (zB durch Auftragsbestätigung) oder durch anderweitiger Kontaktaufnahme mit dem Kunden erklärt werden.
 

(4) Unser Dienstleistung besteht in der Beratung des Kunden, der Bestellung der Ware/des Geschenks in seinem Namen und auf seine Rechnung bei dem Lieferanten, die Verpackung sowie die anschliessende Versendung an den
Kunden.

 

(5) Wir sind weder Lieferant noch Hersteller der Ware/ der Geschenke.
 

§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns soweit möglich bei Annahme des Auftrags angegeben. Dem Kunden ist bewusst, dass wir auf die Lieferfristen der Lieferanten angewiesen sind und eine hierdurch etwaig
eintretende Verzögerung nicht zu vertreten haben. Nach Eintreffen der vom Kunden bestellten Ware bei uns sind wir bemüht, die Ware schnellstmöglich individuell zu verpacken und an den Kunden zu versenden.

 

(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir abzüglich des auf die bis dahin entfaltete Dienstleistung entfallenden Betrag in Höhe von 79Euro unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Lieferanten und uns kein Verschulden trifft.
 

(3) Der Eintritt unseres Leistungsverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Leistungsverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen entfällt der Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die behauptete Pauschale entstanden ist.
 

(4) Die Rechte des Kunden gem. § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (zB aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung),
bleiben unberührt.

 

§ 4 Leistung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
(1) Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel von unserem Geschäftssitz aus, wo auch der Erfüllungsort für die Dienstleistung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die durch uns verpackte Ware an den Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

 

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
 

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware abzunehmen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zB Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung iHv 10 % des vereinbarten Warenwertes pro
Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche
(insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

 

(4) Die Versendung der Ware durch den Lieferanten an uns erfolgt in Auftrag und auf eigenes Risiko des Kunden. Vertragspartner des Lieferanten ist der Kunde, wir sind lediglich vom Kunden bestimmter Lieferort. Mit Zugang bei uns gilt die Ware dem Kunden zugegangen. Etwaig zu beachtende, auch gesetzliche, Fristen etc. werden mit Zugang der Ware bei uns in Gang gesetzt, auch ohne dass es einer gesonderten Mitteilung durch uns an den Kunden bedarf.
 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise.


(2) Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, gilt eine Transportversicherung als vereinbart. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, zum Beispiel im Falle des Widerrufs, trägt der Kunde.
 

(3) Die Vertragsvergütung inkludiert die Beratung als Dienstleistung, die Bestellung der Ware beim Lieferanten, die anschliessende Verpackung und Versendung an den Kunden bzw. eine vom Kunden benannte nationale
Empfangsperson oder -stelle. Die geschuldete Vergütung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Zustellung der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.
Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

 

(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
 

(5) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
 

(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (zB durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
 

(7) Bei Rücktritt des Kunden oder anderweitiger vorzeitiger Vertragsbeendigung, z.B. Widerrufserklärung des Kunden gegenüber dem Lieferanten oder nicht erfolgender Auftragserteilung zur Bestellung eines gewünschten Geschenks trotz vertragsgemäß durch uns erbrachter Geschenkvorschläge ist der Kunde zur Vergütung der bis dahin durch uns erbrachten Dienstleistung, mindestens 129 EUR, verpflichtet.
 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Uns steht das Recht zu, die Ware bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, namentlich bei Verzug nach Mahnung einzubehalten, wobei die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt, sofern nicht die Bestimmungen über den Verbraucherkredit Anwendung finden. Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung ist der Kunde zur Nutzung und Weiterveräußerung der Ware in seinem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb berechtigt, jedoch tritt er bereits jetzt alle Entgelte aus einer Veräußerung (einschließlich etwaiger Versicherungszahlungen) an uns ab.
 

(2) Der Kunde ist zur Einziehung solcher Forderungen berechtigt ungeachtet unserer Einziehungsmöglichkeit für den Fall des Zahlungsverzuges des Kunden. Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, darf der Kunde sie weder
verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen durch Dritte hat er auf unser Eigentum hinzuweisen und uns von solchen Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten, damit wir unsere Rechte
durchsetzen können. Sollte der Dritte nicht in der Lage sein die in diesem Zusammenhang entstehenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu erstatten, so haftet hierfür der Kunde.

 

(3) Im Falle der Durchführung von Werkarbeiten an Sachen steht uns an den hierzu eingebrachten Sachen ein vertragliches Pfandrecht wegen der uns zustehenden Vergütung einschließlich Nebenforderungen zu. Diese
eingebrachten Waren übereignet der Kunde hiermit zur Sicherung der uns aus dem Vertrag zustehenden Vergütung einschließlich Nebenforderungen für den Fall, dass das vorstehende Pfandrecht infolge Rückgabe der Ware erlischt.


§ 7 Gewährleistung, Garantie
(1) Wir selbst geben keine Garantie, sondern nur die Gewährleistungsrechte im Mangelfall. Garantien können von den Lieferanten/Herstellern vorliegen. In diesem Fall hat der Kunde sich direkt an den Garantiegeber zu wenden. Eine Haftung für den Garantiegeber wird von uns nicht übernommen. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen neben der Garantie.
(

2) Wir haften nicht für Mängel der Ware, es sei denn wir hätten bei Eingang der Ware bei uns erkennen müssen, dass diese fehlerhaft ist. Ansonsten hat der Kunde die ihm zustehenden Gewährleistungsrechte gegenüber dem Lieferanten als seinem Vertragspartner geltend zu machen. Wir unterstützen ihn hierbei bestmöglich. Der Kunde hat die Ware nach Empfang unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel gegenüber dem ihm von uns bekannt gegebenen Lieferanten zu rügen. Die Verantwortung für die Auswahl und Spezifikation des Leistungsgegenstandes und der damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Kunde. Bei Mängeln kann der Kunde Neulieferung oder Mangelbeseitigung nur dann von uns verlangen, wenn uns der Mängel nach den gesetzlichen Regeln oder diesen AGB zurechenbar ist.
 

(3) Werden durch den Kunden unsere Anweisungen nicht eingehalten oder unsachgemäße Änderungen vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf beruht.
 

(4) Wegen weitergehender Ansprüche mit Ausnahme solcher wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nur in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, auch unserer Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

(5) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Vergütung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum von uns zu vertretenden Mangel
angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten. Dies gilt nicht, wenn der Mangelanspruch zwar gegenüber dem Lieferanten, nicht jedoch uns gegenüber besteht.

 

(6) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
 

(7) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und
Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

 

(8) In dringenden Fällen, zB bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen
Aufwendungen zu verlangen in dem Falle, dass wir den Mangel zu vertreten haben. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

 

(9) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunde zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde bei von uns zu vertretenden Mängeln vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.


§ 8 Sonstige Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
 

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
 

§ 9 Datenschutz
(1) Sollten personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) erhoben werden, verpflichten wir uns dazu, Ihr vorherige Einverständnis einzuholen. Wir verpflichten uns dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Sie haben zuvor eingewilligt.

 

(2) Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen.
 

(3) Dritte sind nicht dazu berechtigt, Kontaktdaten für gewerbliche Aktivitäten zu nutzen, sofern der Anbieter den betroffenen Personen vorher eine schriftliche Einwilligung erteilt hat.
 

(4) Sie haben jederzeit das Recht, von uns über den Sie betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten.


(5) Des Weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung/Löschung von Daten/Einschränkung der Verarbeitung für den Nutzer.


(6) Weitere Angaben zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung zu finden.
 

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

 

(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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